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RE-REGISTRIERUNG ALS PFLEGEEXPERTIN / PFLEGEXPERTE APN-CH

Anforderungen

Ab 2026 fallen die ersten Re-Registrierungen an. APN-CH: Organisation der Registrierung hat folgende Anforderungen festgelegt:

 1. Weiterbildung

Für die Re-Registrierung müssen in den letzten fünf Jahren bzw. seit dem Jahr der Erstregistrierung als Pflegeexperte / Pflegeexpertin APN-CH, insgesamt 240 Stunden Weiterbildung (log-punkte) nachgewiesen werden.

 2. Berufliche Tätigkeit

Eine mindestens 40% berufliche Tätigkeit über die letzten 5 Jahre muss nachgewiesen werden und es muss aktuell oder vor nicht länger als 1 Jahr eine berufliche Tätigkeit als APN ausgeübt worden sein.

 

Möglichkeit zur Fristverlängerung der Re-Registrierung

Wenn über die fünf Jahre keine Anstellung mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 40 % ausgeübt wurde, kann die Re-Registrierung auf Antrag um maximal ein Jahr verlängert werden, um den erforderlichen Durchschnitt von 40 % zu erreichen. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular zur Fristverlängerung aus und senden Sie es uns per E-Mail zu. Bei einem vollständigen Unterbruch der beruflichen Tätigkeit von mehr als drei Jahren innerhalb der Fünfjahresperiode ist eine Neuregistrierung erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren für die Re-Registrierung betragen 250 CHF.

 

Sitzungsdaten der Expertenkommission

02. Februar 2026, 05. Mai 2026, 25. August 2026, 19. November 2026, 02. Februar 2027.

Bitte beachten Sie: Ihr Gesuch muss drei Wochen vor der Sitzung eingegangen sein, damit es am entsprechenden Datum bearbeitet wird. Sie werden einige Tage nach der Sitzung per Mail über den Entscheid informiert.

 

 

 

Unterstützende

Träger

Spitäler und Institutionen