Anforderungen

Ab 2026 fallen die ersten Re-Registrierungen an. APN-CH: Organisation der Registrierung hat folgende Anforderungen festgelegt:

 

Weiterbildung

Für die Re-Registrierung müssen in den letzten fünf Jahren bzw. seit dem Jahr der Erstregistrierung als Pflegeexperte / Pflegeexpertin APN-CH, insgesamt 240 Stunden Weiterbildung (log-punkte) nachgewiesen werden.

 

Berufliche Tätigkeit

Eine mindestens 40% berufliche Tätigkeit über die letzten 5 Jahre muss nachgewiesen werden und es muss aktuell oder vor nicht länger als 1 Jahr eine berufliche Tätigkeit als APN ausgeübt worden sein.

Wenn über die 5 Jahre nicht eine Anstellung von durchschnittlich 40% gearbeitet wurde, kann die Re-Registrierung auf Antrag um maximal ein Jahr verlängert werden, um den Durchschnitt von 40% zu erreichen. Der Antrag um Fristverlängerung findet sich demnächst auf unserer Webseite. Bei vollständigem Unterbruch der Tätigkeit von mehr als drei Jahren in der Fünfjahresperiode wird eine Neuregistrierung notwendig.

 

Gebühren

Die Gebühren für die Re-Registrierung betragen 250 CHF.

 

Sitzungsdaten der Expertenkommission

02. Februar 2026, 05. Mai 2026, 25. August 2026, 19. November 2026, 02. Februar 2027.

Bitte beachten Sie: Ihr Gesuch muss drei Wochen vor der Sitzung eingegangen sein, damit es am entsprechenden Datum bearbeitet wird. Sie werden einige Tage nach der Sitzung per Mail über den Entscheid informiert.

 

 

 

Unterstützende

Träger

Spitäler und Institutionen