REGISTRIERUNG
Eine erfolgreiche Registrierung als Pflegeexptertin /Pflegeexperte APN berechtigt eine Person den markenrechtlich geschützten Titel „Pflegeexperte oder Pflegeexpertin APN-CH“ zu tragen.
Mit einer Registrierung als Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH weist eine diplomierte Pflegefachperson nach:
- dass sie über die notwendigen Bildungsabschlüsse,
- die notwendigen Fähigkeiten,
- sowie die Voraussetzungen verfügt, ihre Tätigkeit auszuüben und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Mittels der Re-Registrierung (ab 2026) weisen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN-CH periodisch nach, dass sie weiterhin über das aktuellste Fachwissen verfügen, qualitativ hochstehend und effektiv praktizieren und imstande sind, komplexe Aufgaben effizient zu bewältigen.
6 Institutionen lassen ihre Pflegeexpert/-innen APN registrieren
APN-CH bietet nebst der Einzelregistrierung als Pflegeexperte oder Pflegeexpertin APN-CH auch Kollektivregistrierungen durch den Arbeitgeber an. Das heisst, Institutionen können ihre Pflegeexperten und Pflegeexpertinnen gemeinsam zu vergünstigten Konditionen registrieren lassen.
Bereits 6 Institutionen machen von dieser Möglichkeit gebrauch und lassen zahlreiche APNs in das nationale Berufsregister eintragen: Das Universitätsspital Basel, das Universitäts-Kinderspital Zürich, die Solothurner Spitäler, das Kantonsspital Winterthur, die Universitäre Altersmedizin FELIX PLATTER und das Luzerner Kantonsspital.
Wir freuen uns sehr über diese Zusammenarbeit und sind gespannt auf viele weitere Anträge um Registrierung.
Möchten Sie Ihre Pflegeexperten und Pflegeexpertinnen APN registrieren lassen? Schreiben Sie uns: info@apn-ch.ch.