ANFORDERUNGEN
Initiale Registrierung als Pflegeexpertin APN-CH
Folgende Voraussetzungen müssen für die initiale Registrierung als „Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH“ erfüllt sein:
- Pflegediplom Bachelor of Science in Pflege oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Pflegediplom HF). Wenn Sie ein ausländisches Pflegediplom besitzen, muss dieses vom SRK anerkannt sein. Weitere Infos finden Sie hier.
- Master of Science in Pflegewissenschaft mit einem APN-Fokus (mindestens 90 ECTS) und Transkript der Studieninhalte (Diploma Supplement)
oder
- Master of Science in Pflegewissenschaft (mind 90 ECTS) ohne klinischen Fokus und Modulnachweis
Bitte beachten Sie, dass Sie frühestens 6 Monate nach Erhalt Ihres Masterdiploms einen Antrag einreichen können.
- Nachweis der klinischen Tätigkeit als APN Nachweis einer Anstellung respektive Tätigkeit von mindestens 40% als APN sowie ein Stellenbeschrieb, der die klinische Praxis genauer erläutert
- Nachweis von supervidierter Praxis von mindestens 50 h Nachweis von sicherer Ausübung von erweiterter und vertiefter Praxis als APN von mindestens 50 h mit dem Formular, entsprechend dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die supervidierte Praxis maximal 2 Jahre zurückliegen darf. Nach dem Erhalt des MScN müssen die Stunden über mindestens 6 Monate erbracht werden.
Re-Registrierung
Alle fünf Jahre muss die Registrierung erneuert werden. Die Anforderungen für die Re-Registrierung sind:
- Nachweis von kontinuierlicher Weiterbildung
- Nachweis der beruflichen Tätigkeit als Pflegeexpertin/Pflegeexperte APN-CH
Weitere Informationen zur Re-Registrierung folgen in Kürze.