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ANFORDERUNGEN

Initiale Registrierung als Pflegeexpertin APN-CH

Folgende Voraussetzungen müssen für die initiale Registrierung als „Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH“ erfüllt sein:

  • Pflegediplom Bachelor of Science in Pflege oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Pflegediplom HF). Wenn Sie ein ausländisches Pflegediplom besitzen, muss dieses vom SRK anerkannt sein. Weitere Infos finden Sie hier.

 

  • Master of Science in Pflegewissenschaft mit einem APN-Fokus (mindestens 90 ECTS) und Transkript der Studieninhalte (Diploma Supplement)

oder

  • Master of Science in Pflegewissenschaft (mind 90 ECTS) ohne klinischen Fokus und Modulnachweis 

Bitte beachten Sie, dass Sie frühestens 6 Monate nach Erhalt Ihres Masterdiploms einen Antrag einreichen können.

 

  • Nachweis der klinischen Tätigkeit als APN Nachweis einer Anstellung respektive Tätigkeit von mindestens 40% als APN sowie ein Stellenbeschrieb, der die klinische Praxis genauer erläutert

 

  • Nachweis von supervidierter Praxis von mindestens 50 h Nachweis von sicherer Ausübung von erweiterter und vertiefter Praxis als APN von mindestens 50 h mit dem Formular, entsprechend dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die supervidierte Praxis maximal 2 Jahre zurückliegen darf. Nach dem Erhalt des MScN müssen die Stunden über mindestens 6 Monate erbracht werden.

 

Die detaillierten Bestimmungen zur Registrierung als Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Ihr Gesuch muss drei Wochen vor der Sitzung eingegangen und bezahlt sein, damit es am entsprechenden Datum bearbeitet wird. Sie werden einige Tage nach der Sitzung per Mail über den Entscheid informiert.

Re-Registrierung

Alle fünf Jahre muss die Registrierung erneuert werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Träger

Spitäler und Institutionen