WESHALB EINE REGISTRIERUNG?
Mit einer Registrierung als Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH weist eine diplomierte Pflegefachperson nach, dass sie über die notwendigen Bildungsabschlüsse und die notwendigen Fähigkeiten sowie Voraussetzungen verfügt, ihre Tätigkeit autonom auszuüben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Mittels der Re-Registrierung weist sie periodisch nach, dass sie / er weiterhin über das aktuellste Fachwissen verfügt, qualitativ hochstehend und effektiv praktiziert und komplexe Aufgaben effizient bewältigt.
REICHEN 50 STUNDEN SUPERVIDIERTE PRAXIS AUS, UM DIE PATIENTENSICHERHEIT ZU GEWÄHRLEISTEN?
Die 50 Stunden dienen zum Nachweis einer sicheren und state-of-the-art Praxis. Sie ersetzen nicht eine umfangreichere mentorierte Begleitung im Rahmen des Studiums oder bei der Einarbeitung in ein neues Arbeitsfeld.
WAS GILT ALS KLINISCHE PRAXIS VON 40 PROZENT?
Die klinische Praxis muss auf jeden Fall die direkte Pflege und Betreuung von Patienten und Patientinnen und/oder ihrer Angehörigen beinhalten. Dazu gehören Schulung und Beratung von Patienten- respektive Klientengruppen ebenso wie Visiten bei Patienten und Patientinnen zur Erstellung eines Konsils. Beratung und Schulung von Gesundheitsfachleuten, Fallbesprechungen zur ethischen Entscheidungsfindung sowie fachliche Führung gehören je nach Rollenprofil in unterschiedlichem Ausmass ebenfalls zur Tätigkeit einer APN.
Der Nachweis der 40 % klinischen Praxis hat nichts mit Abrechenbarkeit der Leistungen zu tun.